Antifaschismus

Geheimdienst als Zensor der Zivilgesellschaft?

Grafik: Gefängnisgitter, eine Hand mit Tuch, die andere zur Faust geballt. 

Hans-Litten-Archiv klagt gegen
Verfassungsschutz


Das Hans-Litten-Archiv klagt vor Gericht gegen seine Nennung im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2018. Darin wird der Archivverein als «extremistische Gruppierung» aufgeführt, die «verfassungsfeindliche Ziele» verfolge. Zudem wird der als gemeinnützig anerkannte eigenständige Verein fälschlich als «Struktur» der Antirepressionsvereinigung Rote Hilfe e.V. bezeichnet.

Eine solche Einstufung gefährdet die wissenschaftliche Kooperation des Archives mit anderen Institutionen wie Universitäten. Zudem droht dem Archivverein durch die Nennung im Verfassungsschutzbericht der Entzug der Gemeinnützigkeit, wie dies kürzlich auch der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten (VVN/BdA) widerfahren ist.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 29. Oktober 2019 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Gegen diesen Beschluss hat das Hans-Litten-Archiv, vertreten durch seinen Rechtsanwalt Peer Stolle, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Mit einem Beschluss des OVGs wird in den nächsten Wochen gerechnet.

Der Vorsitzende des Hans-Litten-Archivs, der Historiker Dr. Nikolaus Brauns, erklärt dazu: «Wir wehren uns dagegen, dass der Inlandsgeheimdienst als Zensor zivilgesellschaftlichen Engagements auftritt. Unsere Klage führen wir daher nicht nur imeigenen Interesse sondern auch stellvertretend für andere von Überwachung und Stigmatisierung durch die Schlapphüte betroffene demokratische und antifaschistische Vereinigungen.»

Als Beleg für den vermeintlichen «Extremismus» des Archivvereins hat das Verwaltungsgericht Berlin die Kooperation mit Ortsgruppen der Roten Hilfe bei der Präsentation der von Archivvorstandsmitglied Silke Makowski erstellten wissenschaftlichen Untersuchung «Helft den Gefangenen in Hitlers Kerkern» über den antifaschistischen Widerstand angeführt. Durch solche gemeinsamen Veranstaltungen würde der Archivverein die angeblich «verfassungsfeindlichen Ziele» der Roten Hilfe unterstützen. Als weiterer «Beleg» wird ein vom Verfassungsschutz dokumentiertes Zitat eines Archivmitarbeiters aus einem Zeitungsinterview von 2011 angeführt. Darin heißt es, dass das Sammeln und Archivieren kein Selbstzweck sei. Vielmehr sollten die Erfahrungen der Vergangenheit aufbereitet werden, um sie für die Kämpfe der Gegenwart zu nutzen.

Der Archivvorsitzende Dr. Nikolaus Brauns erklärt zu diesem Vorwurf: «Angesichts des heutigen Erstarkens einer völkischen und in Teilen offen terroristischen Rechten bei gleichzeitigem Abbau demokratischer Rechte sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, sich die Erfahrungen bei der Verteidigung von Freiheitsrechten in der Weimarer Republik sowie des Widerstands gegen die Nazis ins Gedächtnis zu rufen. Darin einen Beleg für verfassungsfeindliche Ziele zu sehen, sagt vor allem etwas über den Standpunkt des Verfassungsschutzes aus.»

Die Nennung des Hans-Litten-Archivs im Verfassungsschutzbericht wurde noch in den letzten Amtswochen des aufgrund seiner extrem rechtsstehenden Auffassungen im Herbst 2018 abgesetzten Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen beschlossen.

Das 2005 gegründete Hans-Litten-Archiv mit Sitz in Göttingen ist nach einem unter dem NS-Regime ermordeten Rechtsanwalt benannt. Es sammelt und archiviert Dokumente zur Geschichte der Solidaritätsorganisationen der Arbeiterbewegung und der sozialen Bewegungen der letzten 100 Jahre.

Für weitere Auskünfte bezüglich des Verfahrens steht der Vorstand des Hans-Litten-Archivs gerne zur Verfügung. Rückfragen bitten wir an unsere E-Mail-Adresse email@Hans-Litten-Archiv.de zu richten.

Dr. Nikolaus Brauns
Vorsitzender des Hans-Litten-Archivs


Hans-Litten-Archiv
Verein zur Errichtung und Förderung eines Archivs der Solidaritätsorganisationen der Arbeiter-und Arbeiterinnenbewegung und der sozialen Bewegungen (Rote-Hilfe-Archiv) e.V.