Frieden

Vorbereitung des Kriegsfalls, Regeln für den Staatsstreich

Bundeswehr-Ausrüstung für atomaren Einsatz.


Weißbuch der Bundeswehr und die Konzeption Zivile Verteidigung

Der Krieg wird vorbereitet.

Dem dient die Veröffentlichung des neuen Bundeswehrweißbuchs im Juli und die «Konzeption Zivile Verteidigung» (KZV) im August.

Referat auf der Mitgliederversammlung DKP Köln Innenstadt 20. September 2016

Am 23. August schlagzeilte die Kölnische Rundschau: «Bund bereitet Bevölkerung auf den Kriegsfall vor».

Das Weißbuch (S. 28) klärt uns über Kriegsursachen auf. Die internationale Ordnung, wie sie nach Ende des Zweiten Weltkrieges geschaffen worden sei und noch heute mit ihren Organisationen und Institutionen den Rahmen der internationalen Politik setze, sei im Umbruch. Die Treiber des Umbruchs: Globalisierung und Digitalisierung. Sie hätten zu einer weltweiten, alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringenden Vernetzung geführt. «Immer mehr Menschen erhalten verbesserten Zugang zu Information und Technologie. Diese politischen, ökonomischen und technologischen Verflechtungen ziehen weitreichende gesellschaftliche und soziale Wandlungsprozesse nach sich. Der unsere Kommunikation und unser Handeln zunehmend dominierende Cyber- und Informationsraum ist Ausdruck dieser weltumspannenden Verflechtung. Gleichzeitig befördert die Globalisierung auch die Vernetzung und Verbreitung von Risiken und deren Folgewirkungen. Dies reicht von Epidemien über die Möglichkeit von Cyberangriffen und Informationsoperationen bis zum transnationalen Terrorismus.»

Als apokalyptische Reiter der Sicherheitsoffenbarung gelten im Weißbuch: Antiglobalisierung, introvertierter bzw. radikaler Nationalismus, Extremismus, religiöser Fanatismus, Werte- und Normenverfall, die demographische Entwicklung und die Urbanisierung. Das alles als zwingende Konsequenz der unvermeidlichen Globalisierung und Digitalisierung. (S. 29)

Das sind, wollten wir dem Weißbuch folgen, die Kriegsursachen, nicht etwa der umfassende Herrschaftsanspruch, der sich aus dem prinzipiell unstillbaren Bedarf der imperialistischen Staaten an Rohstoffen und Energie herleitet und auf Seite 41 folgendermaßen begründet wird. «Prosperität unseres Landes und Wohlstand unserer Bürgerinnen und Bürger hängen auch künftig wesentlich von der ungehinderten Nutzung globaler Informations-, Kommunikations-, Versorgungs-, Transport- und Handelslinien sowie von einer gesicherten Rohstoff- und Energiezufuhr ab. Eine Unterbrechung des Zugangs zu diesen globalen öffentlichen Gütern zu Lande, zur See, in der Luft sowie im Cyber-, Informations- und Weltraum birgt erhebliche Risiken für die Funktionsfähigkeit unseres Staates und den Wohlstand unserer Bevölkerung. Neben terroristischen Anschlägen kommen dabei Piraterie, politische, wirtschaftliche oder militärische Zwangsmaßnahmen ebenso als mögliche Ursachen in Betracht wie Staatszerfall und regionale Krisen. Die wachsenden Investitionen verschiedener Staaten in Fähigkeiten, die Dritten den Zugang zu bestimmten Regionen verwehren sollen, sind dabei von besonderer Relevanz.»

Interessant ist, dass uns all die genannten Güter im internationalen Verkehr als öffentliche präsentiert werden. Im Normalfall werden sie uns ja auf die private Rechnung gesetzt und bei Zahlungsverzug verweigert.

Das Weißbuch spricht von einer Verwischung der Grenzen von Krieg und Frieden. Wörtlich: «Das Merkmal hybrider Kriegführung, die Verwischung der Grenze zwischen Krieg und Frieden, stellt dabei besondere Herausforderungen an die Feststellung des Bündnisfalls nach Artikel 5 des NATO- Vertrags.» (S. 65)

Hybride Kriegsführung heißt die Taktik, mit der die durch den umfassenden Herrschaftsanspruch begründeten strategischen Ziele umgesetzt werden sollen.

Darunter wird der Einsatz militärischer Mittel unterhalb der Schwelle eines konventionellen Krieges verstanden. «Hybrides Vorgehen zielt dabei auf die subversive Unterminierung eines anderen Staates ab. Der Ansatz verbindet verschiedenste zivile und militärische Mittel und Instrumente in einer Weise, dass die eigentlichen aggressiven und offensiven Zielsetzungen erst in der Gesamtschau der Elemente erkennbar werden.» (S. 38)

Selbstverständlich haben damit andere angefangen. Und der Abwehr von hybriden Bedrohungen habe die effektive Vernetzung relevanter Politikbereiche zu dienen. Diese erhöhe «wesentlich die Aussichten erfolgreicher Resilienzbildung zur Abwehr hybrider Bedrohungen. Hierzu gehören auch ein besserer Schutz kritischer Infrastrukturen, der Abbau von Verwundbarkeiten im Energiesektor, Fragen des Zivil- und des Katastrophenschutzes, effiziente Grenzkontrollen, eine polizeilich garantierte innere Ordnung und schnell verlegbare, einsatzbereite militärische Kräfte. Politik, Medien und Gesellschaft sind gleichermaßen gefragt, wenn es darum geht, Propaganda zu entlarven und ihr mit faktenbasierter Kommunikation entgegenzutreten.» (S. 39)

«Die materielle Infrastruktur von Staat und Wirtschaft ist ebenso Angriffsziel wie die öffentliche Meinung, die vielfach Versuchen externer Einflussnahme ausgesetzt ist.» (S. 60)

So wird beiläufig die Ausübung von Grund- und Bürgerrechten, in diesem Fall (Artikel 5 GG) des Rechts, «seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten» zur feindlichen Handlung.

Derartig totalitär verstandene Sicherheitsvorsorge dient als Vorwand für eine durchorganisierte Gesellschaft, kontrollierte Kommunikation, Medien- und Innenpolitik. Zitat: «Für die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge ist die Stärkung von Resilienz und Robustheit unseres Landes gegenüber aktuellen und zukünftigen Gefährdungen von besonderer Bedeutung. Dabei gilt es, die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Organen, Bürgerinnen und Bürgern sowie privaten Betreibern kritischer Infrastruktur, aber auch den Medien und Netzbetreibern zu intensivieren. Das Miteinander aller in der gemeinsamen Sicherheitsvorsorge muss selbstverständlich sein.» (S. 48)

Wenn der Unterschied von Krieg und Frieden nicht mehr definierbar ist, braucht sich der beunruhigte Sicherheitspolitiker über einen Mangel an Kriegsgefahr keine Sorgen mehr zu machen. Folglich erörtert das Weißbuch eine unendliche Fülle von Bedrohungen, u.a. durch den internationalen Terrorismus, durch Cyberangriffe, durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinung mittels digitaler Kommunikation, durch hybride Kriegsführung. Allerdings gebe es auch eine Renaissance klassischer Machtpolitik. Auf das Feindbild «böser Russe» wird nicht verzichtet. «Durch seine auf der Krim und im Osten der Ukraine zutage getretene Bereitschaft, die eigenen Interessen auch gewaltsam durchzusetzen und völkerrechtlich garantierte Grenzen einseitig zu verschieben, stellt Russland die europäische Friedensordnung offen in Frage.» (S. 31) «Ohne eine grundlegende Kursänderung wird Russland somit auf absehbare Zeit eine Herausforderung für die Sicherheit auf unserem Kontinent darstellen.» (S. 32)

Mit solchen Bedrohungsszenarien belegt das Weißbuch die These von der Auflösung der Grenze von Krieg und Frieden. Vor allem rechtfertigt es implizit militärische Aktionen unterhalb der Schwelle des offenen Krieges, so wie wir sie von der Kriegführung der US-Armee in Afghanistan, Pakistan, Irak, Libyen und Syrien kennen. Allerdings verschweigt es die damit verbundene Gefahr des Übergangs zum offenen Krieg.

Die Verwischung der Grenze zwischen Krieg und Frieden ist militaristisches Programm und Kernaussage des Weißbuches. Damit wird der Übergriff des Militärischen auf das Zivilleben, die Militarisierung weiter Bereiche des Alltags, ihre Unterordnung unter militärische Ziele begründet.

In diesem Sinne ergänzt die «Konzeption Zivile Verteidigung» die Einschätzung umfassender Bedrohung durch das Weißbuch. Es sei Aufgabe der Zivilen Verteidigung, sich auf die Abwehr der neuen Gefahren auszurichten, ohne dabei ihre Aufgaben bei der klassischen Landes- und Bündnisverteidigung zu vernachlässigen. Die wachsende Verwundbarkeit der modernen Infrastruktur und die Ressourcenabhängigkeit moderner Gesellschaften böten vielfältige Angriffspunkte. Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme, Konfliktführung mit terroristischen Mitteln und Angriffe im Cyberraum könnten zu einer direkten Bedrohung Deutschlands und seiner Verbündeten werden. Insgesamt sei zu erwarten, dass die Wechselwirkungen von innerer und äußerer Sicherheit weiter zunehmen. (KZV S. 13)

Bei hybriden Bedrohungen seien folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

  • Erschwerte Wahrnehmung und Zuordnung,
  • Fokussierung auf verwundbare Strukturen als Angriffsziele,
  • Mischung konventioneller und irregulärer Kräfte/Fähigkeiten,
  • Vielfalt offener und verdeckter Angriffe,
  • Mischung militärischer und ziviler Wirkmittel,
  • Unübersichtlichkeit potenzieller Schadensszenarien,
  • kurze oder gänzlich entfallende Vorwarnzeiten.

Wir haben es also mit Überlegungen und Strategien zu tun, die sich demgegenüber auf die folgenden Elemente konzentrieren:

  • Stärkung von Prävention, Krisenreaktion und Wiederaufbau,
  • Verbesserung des Bewusstseins für hybride Bedrohungen,
  • Stärkung der Resilienz,
  • Verbesserung der Zusammenarbeit mit der NATO bei der Abwehr hybrider Bedrohungen.

Mit einem Wort, die Abwehr durchdringt jetzt eine Vielzahl ziviler Bereiche. Wir bekommen es mit der Militarisierung des Alltags zu tun.

Das ist der Zweck der Konzeption Zivile Verteidigung.

Die KZV bezieht sich auf das Weißbuch. Auf S. 13 heißt es: «Die KZV folgt deshalb der Bedrohungseinschätzung der Bundesregierung, wie sie im ‹Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr› beschrieben ist. … Besonderes Augenmerk mit Blick auf die Landesverteidigung erhielten dabei hybride Bedrohungen sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure.»

«Eine proaktive Informationsstrategie des Bundes und der Länder soll die Bevölkerung, Interessenvertreter, die Fachöffentlichkeit, die Medien, die Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie die politischen Entscheidungsträger auf mögliche Krisenfälle vorbereiten. Sie verfolgt das Ziel, die genannten Zielgruppen hinsichtlich möglicher Gefahren und Bedrohungen, ihrer möglichen Konsequenzen für den Staat und die Bevölkerung sowie über die Planungen von Gegenmaßnahmen und Schutzmöglichkeiten aufzuklären und zur Vorsorge anzuregen.» (S. 16)

In der Öffentlichkeit sind insbesondere die Maßnahmen zur Vorsorge erörtert worden, wie beispielsweise die Sicherung bei Trinkwasser, Ernährung, Medizin, Kommunikation, Datenverarbeitung, Bargeld, Abwasser und Energie. Häufig, insbesondere bei der führenden Blättern, wurden diese Maßnahmen verglichen mit denen der fünfziger Jahre und waren Anlass für Satire, etwa wenn die FAZ an mehreren Tagen im August zur Illustration der Informationen über die KZV das Bild eines Hamsters wählte.

Und tatsächlich: «Die Bevölkerung soll durch geeignete Maßnahmen angehalten werden, zur Eigen-/ Erstversorgung bis zur Installation staatlicher Einzelmaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Tagen je zwei Liter Wasser pro Person und Tag in nicht gesundheitsschädlicher Qualität vorzuhalten.» (S. 46 f)

«Die Bevölkerung soll durch geeignete Maßnahmen zur Überbrückung kurzfristiger Stromausfälle befähigt werden. Das Vorbereitungsmaßnahmen wie insbesondere Vorhaltung warmer Decken und Kleidung, beinhaltet entsprechende Vorrat an Kohle, Briketts oder Holz für Kamin/Ofen, Vorrat an Kerzen und Taschenlampen (Kurbel-, Solarleuchten) sowie Ersatzleuchtmitteln, Batterien, Streichhölzern, geladene Akkus an Computern, Mobiltelefonen, Telefonen, Vorhaltung solarbetriebener Batterieladegeräte, Vorhaltung netzunabhängiger Radiogeräte, Bargeldreserve.» (S. 5)

Zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren sagt schon das Weißbuch: «Ausdrücklich zugelassen in Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes ist der Einsatz der Streitkräfte im Innern zur Hilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen (Katastrophennotstand) auf Anforderung eines Landes oder auf Anordnung der Bundesregierung. Das Vorliegen eines besonders schweren Unglücksfalls kommt auch bei terroristischen Großlagen in Betracht. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde dabei bestätigt, dass die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte bei der wirksamen Bekämpfung des Unglücksfalls unter engen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben unter Inanspruchnahme von Eingriffs- und Zwangsbefugnissen wahrnehmen können.» (S. 110)

Es handelt sich dabei um einen weiteren Schritt der Ausdehnung der Einsatzfälle.

Text: Klaus Stein
Foto: Berndt Bellwinckel