Umwelt

Gerichtsurteil zum Godorfer Hafen

Hafenanlage.

Der Godorfer Hafen darf vorläufig nicht ausgebaut werden

20.02.2015 | Die Leip­zi­ger Rich­ter ent­schie­den: «Die was­ser­recht­li­che Plan­fest­stel­lung ist rechts­wid­rig, weil auf der Grund­la­ge des Was­ser­haus­halts­ge­set­zes die Plan­fest­stel­lung ei­nes Ha­fens als funk­tio­na­le Ge­samt­heit von was­ser- und land­sei­ti­gen Be­triebs­an­la­gen nicht mög­lich ist; plan­fest­stel­lungs­fä­hig ist nur der Aus­bau des Ge­wäs­sers.»

Die Bezirksregierung wollte zulassen, dass sowohl Strassen, wie Bahngeleise neu gebaut oder verlegt werden sollen. Aber bereits das Oberverwaltungsgericht in Münster hob den Beschluss in Folge einer Klage der Anwohner auf, «weil eine wasserrechtliche Planfeststellung nur für den Bau des Hafenbeckens in Betracht komme.» Diese Begründung bekräftigten jetzt die Leipziger Richter mit ihrem Urteil. Für die landseitigen Anlagen müssten laut Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts «die gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsverfahren durchgeführt werden, insbesondere Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Baurecht, die bei einem solchen Vorhaben die vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans erfordern können.»

Ein Etappensieg für die Godorfer nach 30 Jahren Kampf gegen den Ausbau des Hafens.

Quelle: Kölnische Rundschau
Foto: Duhon | Creative-Commons-Lizenz «Namensnennung 3.0 nicht portiert»


Alles auf Anfang beim Godorfer Hafen, Beitrag in rundschau-online.de