Umwelt

Rettet den Rhein

Rheinlandschaft, im Wasser glitzernde Sonne.

Bundes­verkehrs­wege­plan 2030

im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans steht es im beamtendeutsch, was der Bund mit dem Rhein vorhat:

«Anpassung der Rheinstrecke zwischen Duisburg (km 769,0) und Stürzelberg (Rh-km 722,5). Durch das Vorhaben wird das FFH-Gebiet ‹Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef› tangiert, so dass aufgrund der zu erwartenden vorhabenbedingten Auswirkungen den LRT eine ehebliche Beeinträchtigung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.»

«Bei Stürzelberg wird der strukturreiche, rezent überfluteter grünlandominerter Rheinauenkomplex des FFH-Gebietes ‹Urdenbach - Kirberger Loch - Zonser Grind› randlich beansprucht, so dass erhebliche Beeinträchtigungen der naturnah strukturierten Weidenufergebüsche und Silberweidenauwaldreste mit Sand- und Kiesbänken ebenfalls nicht ausgeschlossen werden können. Bei Stürzelberg liegen die Baggerflächen teilweise innerhalb des NSG ‹Himmelgeister Rheinbogen›. Östlich von Krefeld und bei Stürzelberg liegen Baggerflächen randlich innerhalb eines unzerschnittenen BfN-Kernraumes (feucht). Im Bereich der Anpassung des Rheinufers bei Düsseldorf und Stürzelberg werden durch die Uferrückverlegung Flächen des ÜSG des Rheins in Anspruch genommen.

Relevante Beeinträchtigungen sind hierdurch nicht zu erwarten. Östlich von Krefeld liegen Baggerflächen innerhalb des LSG ‹Rheinuferbereich›, bei Düsseldorf und Stürzelberg werden Flächen des LSG ‹Stadtgebiet Düsseldorf› bzw. Flächen des LSG ‹Rheinaue mit Altarmen und Vorland› durch Uferrückverlegung beansprucht. Weitere Bereiche mit besonderen Umweltqualitäten sind nicht betroffen.»

http://www.bvwp-projekte.de/wasserstrasse/w27/w27.html
Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung


Die Bürgerinitiative «Hafenalarm» hat deshalb bei ihrer Vollversammlung im April beschlossen, Einspruch gegen den BVWP Punkt «Wasserwege» zu erheben, um zu verhindern, dass der Rhein von Duisburg bis Rheinkilometer 722,5 (Hafen Reisholz!) vertieft wird.

Fakten:

«Der jetzt veröffentlichte Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 sieht eine Rheinvertiefung von Duisburg bis Neuss von 2,50m auf 2.80m und dann bis Stromkilometer 722,5 auf 2,70m vor, ganz offensichtlich auch, um einen bedeutenden Ausbau des Hafens Reisholz bei Düsseldorf zu einem internationalen tri-modalen Container-Terminal zu ermöglichen. Dieser kleine Hafen im Süden von Düsseldorf war kürzlich schon im Landesentwicklungsplan NRW als ‚landesbedeutsam’ hochgestuft worden. Das neue Wasserstrassen-, Hafen-und Logistik-Konzept des Landes NRW, das am 11.4 in Düsseldorf offiziell vorgestellt wurde, sieht dann auch tatsächlich einen Ausbau des Hafens Reisholz zu einem tri-modalen Container-Terminal vor, in (logistischer und finanzieller) Zusammenarbeit mit den ZARA-Häfen Antwerpen und Rotterdam und zu deren Entlastung. Es sollen auch EU Beihilfen beantragt werden, obwohl EU-Recht verletzt wird (s.u.).» (BI Hafenalarm)

In o.g. Text wird mit keinem Wort die EU-Wasserrahmenrichtlinie erwähnt.

Eine Vertiefung des Rheins würde die Gewässerqualität beeinträchtigen, was ein Verstoß gegen die EU Wasser-Rahmen-Richtlinie bedeutet. «Dieses Gesetz enthält neben einem Verschlechterungs-Verbot sogar ein Verbesserungs-Gebot. Hier läge eine  Verletzung in beider Richtung vor, denn die Rheinvertiefung würde die Flussökologie entscheidend verschlechtern, gerade auch im Hinblick auf geschützte Fischarten wie Lachs, Maifisch oder auch Nordseeschnäpel, um deren (Wieder)-Ansiedlung das Umweltministerium in NRW  sehr bemüht ist. Zudem hat der Europäische Gerichtshof am 1.7. 2015 in einem ähnlich gelagerten Fall (Weser-Vertiefung) entschieden, dass die EU Wasser-Rahmen-Richtlinie der weiteren Ausbaggerung eines schiffbaren Flusses grundsätzlich entgegensteht und nur in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse vorliegt. Das ist hier nicht der Fall, weil für eine Rheinvertiefung kein Bedarf besteht (siehe unten ‚Verhältnismäßigkeit‘).» (BI Hafenalarm)

Ein solches Projekt verletzt auch deutsches und europäisches Naturschutzrecht

«(EU FFH/Natura 2000 Richtlinie). Die geplante Rheinvertiefung würde durch das Absenken des Wasserspiegels langfristig das ‚Aus’ bedeuten für die größten Naturschutzgebiete der Region: den Zonser Grind bei Dormagen und die Urdenbacher Kämpe bei Düsseldorf (kürzlich erst für eine Million € renaturiert). Beides sind EU-rechtlich geschützte FFH (Flora-Fauna-Habitat) Gebiete, die höchst wahrscheinlich auf Dauer austrocknen würden – der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans selbst räumt schwerwiegende Folgen für diese Naturschutzgebiete ein.»

Die Rheinvertiefung würde letztlich den allgemeinen Rechtsgrundsatz der ‹Verhältnismäßigkeit› verletzen.

«Für eine Rheinvertiefung besteht kein Bedarf: Duisburg und andere nahe Häfen haben bereits Überkapazitäten und die Entwicklung im Container-Geschäft ist langfristig rückläufig, weil das Wachstum in China auf Dauer stagniert, neue Technologien (3-D Druck) die lokale Produktion auch komplexer Produkte ermöglichen, und aus Gründen der Nachhaltigkeit (buy-local) Transporte über weite Strecken auf ein Minimum reduziert werden. Hier würde die Natur einem nicht existenten ökonomischen Bedarf geopfert, und ein ökonomisch unsinniger Verdrängungs-Wettbewerb unter benachbarten Häfen generiert. Die örtliche Industrie im Süden von Düsseldorf jedenfalls braucht das Container-Terminal nicht. Und neue Arbeitsplätze würden bei dem heute hoch-automatisierten Container-Verfahren auch nicht geschaffen.»

Die im Hinblick auf das Projekt W 27 vorgelegte Kosten-Nutzen Analyse

«ist vor dem Hintergrund der gebrachten Argumente irrelevant. Sie ist aber auch schon deshalb unrichtig, weil sie auf einem Mehrwert beruht, der durch die Kooperation mit den ZARA Häfen geschaffen würde. Die Stadt Düsseldorf aber hat eine solche Kooperation in dem Koalitionsvertrag zwischen den regierenden Partien von vornherein ausgeschlossen – dieser sieht einen nur ‚moderaten Hafenausbau‘ vor, beschränkt auf den Bedarf der lokalen Industrie - ‚kein überregionaler Hub‘!.»

Fazit:

«Das Projekt Rheinvertiefung sollte nicht weiter verfolgt werden, da es deutschem und europäischen Umweltrecht sowie dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht. Das wird übrigens von den führenden Umweltverbänden genauso gesehen.»

Text: BI Hafenalarm
Foto: I.Lang