CO-Pipeline

Denkmal: Verknotete CO-Röhre, Protestwand.

Die Bayer-CO-Pipeline birgt unkalkulierbare Risiken. Eine 67 km lange Giftröhre ist nicht lückenlos kontrollierbar. Bei einem vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Austritt verteilen sich in bis zu 800 Meter (gibt Bayer selbst zu, Fachleute halten auch bis zu 1500 Meter für möglich) Entfernung tödliche Konzentrationen dieses Giftgases; nicht wahrnehmbar und ohne Rettung für Betroffene.
Örtliche Initiativen:


 

Bundesverfassungsgericht will Pipeline-Gesetz nicht prüfen

Krasse Fehlentscheidung

Rohrleitung im Wald.

Das Bundesverfassungsgericht hat es in der vergangenen Woche abgelehnt, das nordrhein-westfälische Rohrleitungsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Eine entsprechende Richter-Vorlage zu dem Paragrafen-Werk, das den von der BAYER-Tochter COVESTRO verantworteten Bau einer Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Standorten Dormagen und Krefeld regelt, hatte das Oberverwaltungsgericht Münster gestellt. «Er begründet die angenommene Verfassungswidrigkeit des Gesetzes nur unzureichend», urteilte die 2. Kammer des Ersten Senats über den Antrag.

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BVG-Begründung zur CO-Pipeline

Enteignung kommt erneut vor das Ober­verwal­tungs­gericht Münster

Rohrleitung, im Hintergrund Wohnhaus.

Die Homepage der DKP Bezirk Rheinland-Westfalen berichtete bereits aktuell, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe keine Entscheidung zur Grundstücksenteignung zur Verlegung der hochgiftigen CO-Pipeline der Bayer-Tochter Conventro (zuvor: Bayer MaterialScience) getroffen hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte sich in der Angelegenheit an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Die Richter in Karlsruhe waren der Auffassung, dass Münster die Vorlage nicht ausreichend erarbeitet hätte.

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Neue juristische Kurve der CO-Pipeline von Bayer

Von Bayer MaterialScience über Covestro und BVG zurück zum OVG Münster

 Aktionskunst: Zum Knoten verschlungenes Rohr.

Zehn Jahre dauert mittlerweile die Auseinandersetzung um die hochgiftige Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Uerdingen. Geplant wurde die CO-Pipeline von der Firma Bayer MaterialScience, die zum 1. September 2015 in die Covestro AG überging, beide Unternehmen der Bayer AG. Der Bau wurde im Dezember 2009 abgeschlossen. Bis 2011 musste allerdings nachgebessert werden, da Bayer die Vorgaben nicht eingehalten hatte. Unter anderem gab es fast 100 Abweichungen von der ausgewiesenen Trasse. Seit August 2014 befasst sich das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe mit dem Rechtsstreit. Statt über eine juristische Ziellinie wurde die Auseinandersetzung jetzt vom BVG überraschend in eine neue Kurve umgeleitet: zurück zum OVG Münster.

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Rohrkrepierer auf dem Gabentisch

 Aus Bayer MaterialScience wurde Covestro – Erster Geburtstag

 Baustelle: CO-Pipeline in offenem Graben.

Am 1. September 2015 wurde die Bayer MaterialScience, eine Tochter der Bayer AG, in Covestro, ebenfalls eine Bayer-Tochter, umgetauft. Das Kleinkind des Chemie-Riesen ist nicht irgendwer, sondern einer der größten Kunststoffhersteller der Welt. Die Entfernung aus der Bayer-Familie und gleichzeitige Wiedereingliederung unter neuem Namen hat sich gelohnt: Zum letzten Jahreswechsel wurde der Umsatz mit 11.982 Millionen Euro angegeben, der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen mit 1.659 Millionen Euro. Auf dem Gabentisch des Geburtstagskindes lag allerdings auch ein millionenschwerer Rohrkrepierer: die funktionslose CO-Pipeline zwischen Dormagen und Uerdingen.

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Bayer bohrt wieder – diesmal unter dem Rhein

CO-Leitung auf Rasen.Pressemitteilung

CO-Skandal soll weiter gehen

4. März 2016 | Gestern wurde im Leverkusener Bayer-Werk unter lautstarker Blaskapellenbegleitung mit dem Bau einer neuen Rhein-Unterquerung für Versorgungsleitungen begonnen. In diesem Tunnel-Düker soll neben anderen explosiven und nicht explosiven Medien auch das hochgiftige Kohlenmonoxid (CO) geschickt werden. Die dafür verwendeten Rohre sollen nur in dem Düker-Bereich – etwa 500 Meter von insgesamt 10.500 Metern bis Dormagen – erneuert werden. Der größere Teil der Uralt-Leitung soll trotz nachgewiesener Mängel weiter verwendet werden.

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Bayers geplanter CO-Verbund in NRW

CO-Pipeline im Gelände.

Wieder vor Gericht

Pressemitteilung

Hilden, 13. Januar 2016 | In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Gottfried Schweitzer gegen das Land Nordrhein-Westfalen ist der Termin für Dienstag, den 19.1.2016 um 9.30 Uhr zur mündlichen Verhandlung im Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 160, 1. Stock, anberaumt worden.

Als Beigeladene ist auch Bayer MaterialScience AG Teil dieses Verfahrens. Bayer betont in seinen Schriftsätzen weiterhin das Ziel eines NRW-weiten CO-Verbundes, der schon in der Begründung zu dem Rohrleitungegesetz («Enteignungsgesetz») aus dem Jahr 2006 beschrieben war. Eine von unserer Initiative bereits im Jahr verfasste Skizze dieser CO-Pipeline-Krake zeigt die Ausmaße der Bayer-Fantasien.

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Nichts ist sicher in NRW und anderswo!…

…Jüngste CO- und Pipeline-Unfälle zeigen das

CO-Pipeline mit Warnschild: »Betreten der Baustelle verboten!…«.

Pressemitteilung der Stopp Bayer-CO-Pipeline Initiativen

Hilden, 29. Oktober 2014 | Der jüngs­te CO-Un­fall in Dort­mund zeigt wie­der ein­mal deut­lich auf, dass mit so ge­fähr­li­chen Stof­fen wie Koh­len­mon­oxid (CO) nicht leicht­fer­tig um­ge­gan­gen wer­den darf. Aber er zeigt auch, dass die Ret­tung schon bei ei­ni­gen we­ni­gen Be­trof­fe­nen schwie­rig ist. Hier war so­gar der Trans­port der drei Ver­un­glück­ten bis nach Sach­sen-An­halt er­for­der­lich, weil die we­ni­gen in NRW vor­han­de­nen Be­hand­lungs­plät­ze be­reits voll be­legt wa­ren.

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Gericht stoppt CO-Pipeline des Bayer-Konzerns

Großer Erfolg – aber Wach­sam­keit ist weiter nötig

Ei­ne her­be Nie­der­la­ge muss­te der Bay­er-Kon­zern am 28. Au­gust 2014 vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter ein­ste­cken. Die Rich­ter be­zeich­ne­ten die Ge­neh­mi­gung der um­strit­te­nen Koh­len­mon­oxid-Pipe­line zwi­schen Dor­ma­gen und Kre­feld als ver­fas­sungs­wid­rig. Nun geht der Fall nach Karls­ru­he zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt.

Demonstranten mit Transparenten und Plakaten

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