Politik

Neuer Angriff auf das Kommunalwahlrecht

Wählerin gibt an Wahlurne ihren Wahlzettel ab.

Hürde von 2,5 Prozent

Am 22. September 2015 setzten SPD, CDU und Grüne aus dem NRW-Landtag ihren zuvor bereits angekündigten Angriff auf das Kommunalwahlrecht fort: Es soll eine Sperrklausel mit einer Hürde von 2,5 Prozent in das Wahlgesetz eingebaut werden.

Damit widersprach diese »Superkoalition« aus Regierung und Oppositionsmehrheit zugleich der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, das 1999 die alte Sperrklausel von fünf Prozent aufgehoben hatte. Gemäß dieser Entscheidung musste die Klausel aus dem Kommunalwahlgesetz genommen werden.

Um die Entscheidung des Verfassungsgerichts unterlaufen zu können, gingen die Parteien nun nicht zurück zu ihrer alten Besitzstandssicherung mit der 5-Prozent-Hürde. Die SPD steuerte auf der Grundlage einer als »Gefälligkeitsgutachten« kritisierten Darlegung von Prof. Wolfgang Roth zunächst drei Prozent an. Die drei Parteien einigten sich dann schließlich auf einen schärferen Schnitt von 2,5 Prozent, der zur nächsten Kommunalwahl umgesetzt werden soll. Da mit dieser Begrenzung alle Stimmen wegfallen, die für kleinere Partei abgegeben wurden, ist nach Auffassung der DKP der Grundsatz gleicher Wahlen verletzt. In ihrer Bezirksdelegiertenkonferenz hatte die DKP einstimmig einen Antrag aus Düsseldorf verabschiedet, der einfordert, die Rechtsgleichheit wieder herzustellen.

Uwe Koopmann
Foto: »Wahlen 3« von Alexander Hauk
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