diePille

Gefahren durch Nano­partikel

Nano-Risiken

Umweltverbände schreiben an Minister Remmel

  • »Grenzwerte willkürlich festgelegt«
  • Schärfere gesetzliche Regelungen gefordert
  • Gefahrenpotential weitgehend unbekannt

Animation: Einwandige Kohlenstoffnanoröhre

Der NRW-Lan­des­ver­band des Bund für Um­welt und Na­tur­schutz Deutsch­land (BUND) und die Co­or­di­na­ti­on ge­gen BAY­ER-Ge­fah­ren ver­lan­gen in ei­nem ge­mein­sa­men Brief an den nord­rhein-west­fä­li­schen Um­welt­mi­nis­ter Jo­han­nes Rem­mel ei­nen bes­se­ren Schutz vor den Ge­fah­ren durch Na­no­par­ti­kel.

Die Umweltverbände fordern Remmel auf, sich auf Bundesebene für eine Überarbeitung des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) einzusetzen, damit darin die spezifischen Risiken von Nanoteilchen berücksichtigt werden. Zudem müssten öffentliche Mittel für eine unabhängige Erforschung von Nano-Risiken bereitgestellt und eine Deklarationspflicht für Nanomaterialien in Konsumprodukten eingeführt werden.

Die Bayer AG hatte zu Beginn des Jahres in Leverkusen die nach eigenen Angaben weltgrößte Produktionsanlage für Carbon Nanotubes, winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, eingeweiht. Die Firma vermarktet Nanotubes unter dem Handelsnamen Baytubes. Tierversuche haben gezeigt, dass bestimmte Nano-Röhrchen die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können. Die alte schwarz-gelbe Landesregierung hatte den von Bayer vorgeschlagenen Grenzwert von 0,05 mg Nanotubes pro Kubikmeter Raumluft in der Anlage akzeptiert.

Der Epidemiologe Prof. Dr. Rainer Frentzel-Beyme, den die Verbände um eine Bewertung gebeten haben, kritisiert diese Festlegung: »Der von der Firma Bayer empfohlene Grenzwert ist angesichts des Fehlens epidemiologischer Daten als völlig willkürlich anzusehen. Die vom NRW-Umweltministerium vorgelegte Empfehlung ist daher als realitätsfern und industriefreundlich abzulehnen.« Prof. Frentzel-Beyme war bis zu seiner Emeritierung Leiter der Abteilung »Epidemiologie der Umwelt und des Arbeitslebens« am Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin.

Da die Produktion von Nanotubes weder der Immissionsschutz- noch der Störfall-Verordnung unterliegt, waren die spezifischen Risiken von Nanotubes bei der Genehmigung nicht berücksichtigt worden. Claudia Baitinger vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW: »Es kann nicht sein, dass wie bei anderen Hochrisikotechnologien vor lauter wirtschaftlicher Euphorie der grundgesetzlich verbriefte Anspruch auf körperliche Unversehrtheit übersehen und hintangestellt wird.«

Die Leverkusener Fabrik war offiziell als Versuchsanlage eingestuft worden und hat kein reguläres Genehmigungsverfahren durchlaufen. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: »Großanlagen wie in Leverkusen dürfen künftig nicht mehr als »Technikum« ohne Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt werden. Die neue Landesregierung darf darin nicht dem schlechten Vorbild ihrer Vorgängerin folgen.« Die CBG fordert, dass potentiell risikoreiche Produkte wie Nanotubes nur auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn deren Ungefährlichkeit zweifelsfrei bewiesen ist.

Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Quelle: Presse Information vom 21. Dezember 2010
Bild: Wikipedia

Rückfragen:

Claudia Baitinger (BUND): Tel 02369 24296, claudia.baitinger@bund.net, www.bund-nrw.de

Philipp Mimkes (CBG): Tel 0211 333 911, CBGnetwork@aol.com , www.CBGnetwork.org

Weitere Informationen:


Nanotubes (CNT) sind winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, die u.a. in Lacken, beim Bau von Rotorblättern und in Sportartikeln eingesetzt werden sollen. Das Gefährdungspotential ist weitgehend unbekannt. Tierversuche zeigen jedoch, dass bestimmte CNT die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können.