Frieden

Flaggentag der Mayors for Peace

Gruppenfoto mit Flagge: Weiße Taube auf grünem Grund »Peace. Mayors for Peace. Bürgermeister für den Frieden«.

Flagge
zeigen!

Empfang des Hiroshima-Nagasaki-Arbeitskreises und der Kölner Friedensgruppen zum Flaggentag der Mayors for Peace (Bürgermeister für den Frieden) am 8. Juli 2015 im Rathaus von Köln.

Warum gerade am 8. Juli? Am 8. Juli 1996 hat der Internationale Gerichtshof in einem Rechtsgutachten im Auftrag der Generalversammlung der Vereinten Nationen festgestellt, dass die Androhung und der Einsatz von Atomwaffen grundsätzlich völkerrechtswidrig sind.

… dass die Androhung und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen diejenigen Regeln des Völkerrechts verstoßen würden, die für bewaffnete Konflikte gelten, insbesondere gegen die Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts. Allerdings kann der Gerichtshof angesichts der gegenwärtigen Lage des Völkerrechts und angesichts des ihm zur Verfügung stehenden Faktenmaterials nicht definitiv die Frage entscheiden, ob die Androhung oder der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Selbstverteidigungssituation, in der die Existenz eines Staates auf dem Spiel stünde, rechtmäßig oder rechtswidrig wäre.

Es besteht eine völkerrechtliche Verpflichtung, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zu nuklearer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen.

Aus dem Rechtsgutachten des IGH vom 08.07.1996

Der Einsatz von Atomwaffen trifft immer Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden. Er nimmt keine Rücksicht auf Grenzen oder Nationen.

Foto: Klaus Müller