Kommunalwahl 2020 – Chancengleichheit herstellen
Organstreitverfahren eingeleitet
DKP in NRW
eröffnet Verfahren
vor Verfassungsgericht
Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) in Nordrhein-Westfalen hat vor dem Verfassungsgericht NRW ein sogenanntes Organstreitverfahren eröffnet und beantragt einen Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Anlass ist, dass es in der aktuellen Pandemie nicht möglich ist, Unterstützungsunterschriften zu sammeln, die eine Kandidatur bei aktueller Rechtsprechung erst ermöglichen. Damit ist die Chancengleichheit verletzt. Beantragt wird, eine Bestimmung des Kommunalwahlgesetzes (§15 KWahlG) zu ändern bzw. nicht anzuwenden. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, ohne eine Sammlung von Unterstützungsunterschriften zu kandidieren.
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